Gibt es bald Entschädigungen für verspätete Flüge?

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelte am gestrigen Donnerstag über zwei Klagen von Flugreisenden gegen die deutschlandweit bekannte Fluggesellschaft TUIFLY.
Die Kläger beriefen sich dabei auf die sogenannte Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union. Weil ihre Flüge auf die spanischen Balearen mit mehr als drei Stunden Verspätung eintrafen, stehen ihnen für diese Strecke jeweils 250 Euro als Entschädigung zu. Die Vorinstanzen in Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover hatten die Klage zuvor unter Hinweis auf die „außergewöhnlichen Umstände“ abgewiesen. In einem solchen Fall kann laut EU-Regelung kein Schadensersatz verlangt werden. Grund für die Verspätung war nach Angaben der TUIFLY der vorangegangene Flug einer Maschine nach Griechenland, wo zu diesem Zeitpunkt gestreikt wurde.

Die „große Belastung“ als Grund für die Klage

Der Anwalt einer dreiköpfigen Familie aus dem hessischen Seligenstadt hatte die „große Belastung“, welcher die Familie durch das stundenlange Warten auf dem Flughafengeländer ausgesetzt war, als Hauptgrund für die Klage ins Feld geführt. Er hatte die Familie schon vor dem Amts-und Landgericht Hannover vertreten.
In der gestrigen Verhandlung argumentierten die BGH-Anwälte der Kläger, dass die Fluggesellschaft für einen solchen Ausnahmefall eine Ersatzmaschine hätte bereithalten müssen. Das Unternehmen TUIfly hätte dadurch die Folgen des Streiks beherrschen können, sagte Rechtsanwalt Joachim Kummer und ergänzte, dass es für Fluggäste unzumutbar sei, wenn eine Fluggesellschaft über 24 Flugzeuge verfüge und kein einziges davon als Reserve zur Verfügung stehe.

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