Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelte am gestrigen Donnerstag über zwei Klagen von Flugreisenden gegen die deutschlandweit bekannte Fluggesellschaft TUIFLY.
Die Kläger beriefen sich dabei auf die sogenannte Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union. Weil ihre Flüge auf die spanischen Balearen mit mehr als drei Stunden Verspätung eintrafen, stehen ihnen für diese Strecke jeweils 250 Euro als Entschädigung zu. Die Vorinstanzen in Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover hatten die Klage zuvor unter Hinweis auf die „außergewöhnlichen Umstände“ abgewiesen. Weiterlesen!