Kurioses Phänomen der Geisterflüge über Europa

Sars-CoV2

Die Coronavirus-Pandemie führt zu einem massiven Rückgang der Nachfrage nach Flugreisen. Dies bringt Fluggesellschaften in einen Konflikt mit der sogenannten „Time-Slot-Regel“, der zufolge die Airlines die ihnen an Flughäfen zur Verfügung stehenden Start- und Landerechte zu 80 Prozent ausnutzen müssen. So bleibt den Fluggesellschaften nichts anderes übrigens, als leere oder fast leere Flugzeuge fliegen zu lassen.

Flugzeuge ohne Passagiere

Die Coronavirus-Pandemie hat nicht nur gravierende wirtschaftliche Folgen für das weltweite Airline-Business, sondern führt zu teils kuriosen Phänomenen. So sind derzeit einige Flugzeuge mit wenigen bis gar keinen Passagieren unterwegs. Grund dafür ist jedoch nicht die schlechte Auslastung der Flüge, sondern die sogenannte „Time-Slot-Regel“.

Time-Slot-Regelungen gelten an allen wichtigen Flughäfen in Europa. Sie besagen, dass Fluglinien ihre Slots (Start- und Landerechte) zu 80 Prozent auslasten müssen, um diese nicht zu verlieren. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten und der starken Auslastung der großen europäischen Flughäfen ist es für Airlines von entscheidender Bedeutung, ihre Slots zu behalten. Vor diesem Hintergrund führen die Fluglinien deshalb gegenwärtig trotz der hohen Verluste, die ein unausgelasteter Flug mit sich bringt, Geisterflüge durch.

Die Geisterflüge haben in den letzten Tagen viel Kritik von allen Seiten geerntet. So bezeichnete der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft die Time-Slot-Regel aktuell als kontraproduktiv. Die Europäische Kommission hat inzwischen auf die Kritik reagiert und der zeitweisen Aussetzung der Time-Slot-Regel zugestimmt.

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass die Time-Slot-Regeln ausgesetzt werden. Auch nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, während der SARS-Epidemie 2003 und der Finanzkrise im Jahr 2008 wurden die Regeln temporär suspendiert.

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