Gerichtsurteil: Betrunkene Fluggäste müssen nicht befördert werden

alcohol-428392_1280Betrunkene Passagiere sorgen im Flugverkehr oft für Ärger. Das Amtsgericht Wedding hat nun ein wegweisendes Urteil gesprochen: Der verantwortliche Pilot hat das Recht, schwer angeheiterte und volltrunkene Störenfriede nicht zu transportieren. Zudem ist das Bordpersonal befugt, dem betrunken Reisenden seinen Alkohol wegzunehmen.

Stewardessen wollten ihm den Wodka wegnehmen

Konkret berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht von einem Fall, in dem eine Fluggesellschaft auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt wurde. Der Kläger hatte einen Flug von Berlin über Riga nach Tel Aviv gebucht und war stark alkoholisiert an Bord gekommen. Während des Fluges machte der Trinker Stunk, legte sich mit dem Bordpersonal an und wechselte seinen Sitzplatz eigenmächtig. Dabei trank er aus einer zuvor im Duty-Free-Shop erworbenen Wodkaflasche. Die Stewardessen untersagten ihm daraufhin, sich weiter volllaufen zu lassen und versuchten ihm schließlich die Flasche wegzunehmen. Es folgte ein Handgemenge mit dem sturzbetrunkenen Passagier.

In Riga angekommen meldete der Pilot den Fall der Polizei, die den Unruhestifter kurzerhand aufs Revier brachte. Hier verpasste er nicht nur den Anschlussflug nach Israel, er sei auch schlecht behandelt worden und ihm sei während des Aufenthaltes kein Essen serviert worden – so seine Anklagepunkte. Das Amtsgericht schmetterte ihn jedoch ab: Der Pilot habe ihn mit Recht vom Weiterflug ausgeschlossen und der Polizei übergeben – Was auf der Wache passiere, sei dann nicht mehr Sache der Fluggesellschaft.

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