Airline entschädigt Hund für Flugausfall

10 Feb 2020
Hund im Auto

Erstmals wurde eine Entschädigung für einen Hund ausgezahlt. Der Fall trug sich zu, nachdem ein Flug nach Lampedusa ausfallen musste.

EU-Fluggastrechte beschränken sich nicht auf Menschen

Das kommt auch nicht aller Tage vor. Beziehungsweise gab es einen solchen Fall noch nie zuvor. Eine Airline hat einen Hund für den Ausfall des Fluges entschädigt. So geschehen, als die dänische Fluggesellschaft Danish Air Transport einen Flug von Palermo nach Lampedusa absagen musste. Der Flug am Morgen des 14. Januar 2020 wurde ersatzlos gestrichen.

Doch für die Passagiere gab es einen Trost: Die Airline zahlte prompt die Entschädigungen gemäß EU-Fluggastrecht aus. Sogar an den Hund Jack. Entsprechend ist Jack der erste Hund, der gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261 eine Entschädigungszahlung erhält. Selbst von einem Anwalt wurde der Vierbeiner vertreten.

Die Airline ist frustriert

Was sich kurios und unterhaltsam liest, ist für die Airline mit einer Menge Frust verbunden. Da der Hund über korrekt ausgefüllte Papiere verfügte, kommt sein Flugticket – das übrigens nur 27 Euro kostete – die Fluggesellschaft teuer zu stehen. 250 Euro an Entschädigung stehen dem Vierbeiner zu.

Aerotelegraph gegenüber erklärte Airline-Chef Jesper Runghol, dass dies ein „Witz“ sei. Er hofft deshalb auf Revision, denn tatsächlich könnten Vierbeiner für die Fluggesellschaften ins Geld laufen, sollten diese in der Kabine und entsprechend mit Bordkarte fliegen. Aktuell hält die Verordnung nicht fest, dass Entschädigungen nur menschlichen Passagieren zustehen, entsprechend werden alle Passagiere mit Flugticket entschädigt, seien es Zwei- oder Vierbeiner.

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